Der Bundesrat will das Erbrecht modernisieren und den neuen Formen des Zusammenlebens anpassen. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. August 2018 zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Das geltende Erbrecht ist seit dem Inkrafttreten im Jahre 1912 nur punktuell revidiert worden. Dieses soll jetzt den neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens angepasst werden. Dabei wird folgendes Ziel verfolgt: der Erblasser soll mehr Handlungsspielraum erhalten.
Der Bundesrat schlägt konkret vor:
Mit einem Testament oder anderweitigen erbrechtlichen Regelung kann so zukünftig noch stärker dem eigenen Wunsch Rechnung getragen werden. Der Erblasser wird deutlich mehr Handlungsspielraum erhalten und seine Liebsten begünstigen können.
Als nächster Schritt werden National- und Ständerrat über das Dossier beraten.
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Quelle und ganzer Text:
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/aktuell/news/2018/ref_2018-08-29.html