Es wird in gesetzliche Erben und eingesetzte Erben unterschieden.
Gesetzliche Erben sind:
Liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, bestimmt sich die Erbfolge nach dem Gesetz. D.h. der Nachlass wird den gesetzlichen Erben gemäss den gesetzlichen Erbteilen verteilt. Wie die gesetzliche prozentuale Verteilung im konkreten Fall aussieht können Sie hier ganz einfach simulieren: moribono Sofort-Check
Bestimmte gesetzliche Erben haben einen sogenannten Pflichtteils-Anspruch:
Der Pflichtteil umschreibt einen bestimmten Anteil am Vermögen, welcher den gesetzlichen Erben nicht entzogen werden darf. Wie hoch der Pflichtteil bestimmter gesetzlicher Erben ist, können Sie für verschiedene Konstellationen hier mit wenigen Klicks simulieren: moribono Sofort-Check
Der Erblasser hat das Recht über die verfügbare Quote frei zu verfügen. Er kann die verfügbare Quote mittels Testament oder Erbvertrag Personen oder Institutionen zuweisen. Diese Personen oder Institutionen werden damit zu eingesetzten Erben.