Die Eröffnung des Testaments kann Wochen dauern. Deshalb ist es empfehlenswert, andere wichtige Punkte in Zusammenhang mit dem eigenen Ableben in einer so genannten «Anordnungen im Todesfall» festzuhalten. Diese Anordnung wird am besten bei der Einwohnerkontrolle oder beim Zivilstandsamt der Gemeinde hinterlegt. Die Behörden sind am schnellsten über einen Todesfall informiert.
In der Anordnung wird üblicherweise festgehalten, wer zu benachrichtigen ist, wie Sie bestattet werden wollen, wer Willensvollstrecker ist und wo das Testament deponiert ist. Gerade bei alleinstehenden Personen ist eine solche Anordnung wichtig. Natürlich ist es auch möglich, eine Vertrauensperson über genau diese Punkte zu informieren.
Anordnungen können in Form eines Briefes verfasst werden, allenfalls verfügt Ihre Wohngemeinde auch über ein vorgedrucktes Formular.
Briefbeispiel
Andreas Muster
Musterstrasse 7
1000 Musterdorf
An das Zivilstandsamt Musterdorf
Gemeindeverwaltung
1000 Musterdorf
Datum
Anordnungen im Todesfall
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich will kremiert werden. Meine Urne soll auf dem Friedhof Musterdorf beigesetzt werden.
Über mein Ableben sind unmittelbar zu benachrichtigen:
Alex und Frieda Mustermann, Zürich
Weitere
Mein Testament ist aufbewahrt bei Rechtsanwalt Dr. Name, Adresse, (Gemeinde / Notar / Hausbank), der mein Willensvollstrecker ist.
Mit freundlichen Grüssen
Andreas Muster